Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Plattform tradesiegel.com
Stand: August 2026
Teil A - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform tradesiegel.com (nachfolgend „Plattform“) sowie alle Leistungen der TradeSiegel LLC, 7901 4th St N, Ste 300, St. Petersburg, FL 33702, USA (nachfolgend „TradeSiegel“, „wir“).
(2) Die AGB gelten für:
- Teil B: alle Besucher und registrierten Nutzer der Plattform („Nutzer“),
- Teil C: Anbieter von Trading-Dienstleistungen und -Produkten, die ein Prüfverfahren beauftragen („Anbieter“).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Anbieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) TradeSiegel ist eine unabhängige Prüf- und Bewertungsplattform für die Trading-Branche. Wir prüfen Mentoren und Trading-Academies, Signalgruppen, Prop-Firms sowie Trading-Tools nach standardisierten, öffentlich einsehbaren Kriterienkatalogen.
(2) Kernprinzipien des Prüfverfahrens:
- Jedes Verfahren wird von zwei Prüfern unabhängig voneinander bewertet.
- Jeder vergebene Punktwert erfordert einen dokumentierten Nachweis.
- Bezahlt wird ausschließlich das Prüfverfahren, niemals das Ergebnis. Das Prüfergebnis ist nicht käuflich und nicht verhandelbar.
- Prüfung und Vertrieb sind organisatorisch strikt getrennt.
(3) Prüfergebnisse werden wie folgt eingestuft:
| Punktwert | Ergebnis |
|---|---|
| 80-100 | TradeSiegel (bestanden) |
| 60-79 | Bedingt bestanden (kein Siegel) |
| 0-59 | Durchgefallen, Eintrag auf der Warnliste |
(4) Alle Prüfberichte werden unabhängig vom Ergebnis veröffentlicht (§ 12).
(5) TradeSiegel erbringt keine Anlageberatung, keine Finanzanalyse und keine Empfehlung im Sinne des WpHG oder vergleichbarer Vorschriften. Ein Siegel ist keine Garantie für Handelserfolge, Gewinne oder die zukünftige Zuverlässigkeit eines Anbieters, sondern dokumentiert den Prüfstand zum Prüfzeitpunkt.
§ 3 Änderungen der AGB und der Kriterienkataloge
(1) Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist (z. B. Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Erweiterung der Leistungen) und der Nutzer bzw. Anbieter hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.
(2) Kriterienkataloge und Methodik können wir weiterentwickeln. Für laufende Prüfverfahren gilt der zu Verfahrensbeginn veröffentlichte Katalog.
Teil B - Bedingungen für Nutzer
§ 4 Kostenlose Nutzung, Registrierung
(1) Das Lesen der veröffentlichten Prüfberichte (Basisberichte), der Warnliste, der Kataloge und der Methodik ist kostenlos und ohne Registrierung möglich. Die Registrierung eines Nutzerkontos ist ebenfalls kostenlos.
(2) Für bestimmte Funktionen (z. B. Abgabe von Bewertungen, Meldungen) ist ein Nutzerkonto erforderlich. Pro Person ist nur ein Konto zulässig. Die bei der Registrierung angegebenen Daten müssen wahrheitsgemäß sein und aktuell gehalten werden. Zugangsdaten sind geheim zu halten.
(3) Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Wir können Konten bei Verstößen gegen diese AGB sperren oder löschen.
§ 4a Kostenpflichtige Detailberichte
(1) Registrierte Nutzer können zu einem geprüften Anbieter einen ausführlichen Detailbericht gegen ein Entgelt von 19,99 € (inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer) je Bericht abrufen. Der Detailbericht enthält über den kostenlosen Basisbericht hinausgehende Inhalte, insbesondere die Bewertung der Einzelkriterien mit zugehöriger Nachweisdokumentation, soweit veröffentlichungsfähig. Umfang und Inhalt ergeben sich aus der Produktbeschreibung auf der Plattform.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Nutzer den Bestellvorgang durch Anklicken der mit „zahlungspflichtig bestellen“ (oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung) beschrifteten Schaltfläche abschließt und wir die Bestellung durch Bereitstellung des Detailberichts oder Bestätigung in Textform annehmen.
(3) Der Detailbericht wird als digitaler Inhalt unmittelbar nach Zahlungseingang im Nutzerkonto bereitgestellt. Er ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Nutzers bestimmt; eine Weitergabe, Veröffentlichung oder gewerbliche Verwertung ist ohne unsere Zustimmung unzulässig.
(4) Widerrufsrecht für Verbraucher: Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Verlangt der Nutzer die sofortige Bereitstellung des Detailberichts, erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn der Bereitstellung, wenn der Nutzer zuvor ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat (§ 356 Abs. 5 BGB). Die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular wird im Bestellprozess bereitgestellt.
(5) Detailberichte geben, wie alle Berichte, den Prüfstand zum Prüfzeitpunkt wieder. § 6 (keine Beratung, Eigenverantwortung) gilt entsprechend.
§ 5 Nutzerbewertungen und Meldungen
(1) Nutzer können Anbieter bewerten und Hinweise über die Melden-Funktion einreichen. Es gilt:
- Bewertungen müssen auf eigenen, echten Erfahrungen mit dem Anbieter beruhen.
- Unzulässig sind insbesondere: Falschbehauptungen, Bewertungen ohne eigenen Kundenkontakt, gekaufte oder beauftragte Bewertungen, Selbstbewertungen durch Anbieter oder deren Mitarbeiter, Bewertungen von Wettbewerbern, Beleidigungen, Schmähkritik, diskriminierende oder rechtswidrige Inhalte, personenbezogene Daten Dritter sowie Werbung und Links zu Fremdangeboten.
- Wir dürfen Bewertungen vor und nach Veröffentlichung auf Echtheit prüfen und hierfür Nachweise anfordern (z. B. Zahlungsbeleg, Kontobestätigung). Bewertungen ohne ausreichenden Nachweis können als „ungeprüft“ gekennzeichnet oder entfernt werden.
(2) Wir sind berechtigt, Bewertungen zu entfernen oder nicht zu veröffentlichen, wenn ein Verstoß gegen Absatz 1 vorliegt oder ein solcher nach objektiven Anhaltspunkten wahrscheinlich ist. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
(3) Mit dem Einstellen einer Bewertung räumt der Nutzer TradeSiegel ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, den Inhalt auf der Plattform sowie in Auszügen in Prüfberichten und eigenen Kanälen zu veröffentlichen, zu speichern und zu bearbeiten (z. B. Kürzung, Schwärzung personenbezogener Daten).
(4) Für eingestellte Inhalte ist der Nutzer verantwortlich. Er stellt TradeSiegel von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung von Absatz 1 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 6 Keine Beratung, Eigenverantwortung
Prüfberichte, Punktwerte, Siegel und Warnlisteneinträge sind Informationsangebote. Sie ersetzen keine eigene Prüfung und keine unabhängige Beratung. Entscheidungen über die Nutzung von Trading-Angeboten trifft der Nutzer eigenverantwortlich. Der Handel mit Finanzinstrumenten ist mit erheblichen Verlustrisiken bis zum Totalverlust verbunden.
Teil C - Bedingungen für Anbieter
§ 7 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung des Prüfverfahrens auf der Plattform ist kein bindendes Angebot. Der Anbieter gibt mit Absenden der Prüfungsanfrage bzw. Bestellung ein Angebot ab. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit Beginn des Prüfverfahrens zustande.
(2) Wir können Prüfaufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Interessenkonflikten oder wenn der Anbieter bereits auf der Warnliste steht und die Sperrfrist (§ 13 Abs. 4) noch läuft.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Preisseite ausgewiesenen Preise zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:
- Prüfgebühr für das Prüfverfahren gemäß Preisseite (einmalig je Verfahren);
- Siegellizenzgebühr in Höhe von 299 € pro Monat für die Nutzung des TradeSiegels während der Lizenzlaufzeit (nur bei bestandener Prüfung);
- Jahresretainer in Höhe von 4.999 € pro Jahr, der die jährliche Neuprüfung (Re-Audit, § 11 Abs. 4) sowie die laufende Überwachung des Siegels umfasst;
- optional: Express-Zuschlag gemäß Absatz 5.
(2) Die Vergütung deckt ausschließlich die Durchführung des Prüfverfahrens ab. Sie begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis, einen Mindestpunktwert oder die Erteilung eines Siegels. Die Vergütung ist auch bei Nichtbestehen in voller Höhe geschuldet.
(3) Die Vergütung ist mit Auftragsbestätigung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Prüfverfahren beginnt nach Zahlungseingang. Die Bewertung selbst erfolgt unabhängig vom Zahlungseingang und ohne dessen Kenntnis durch die Prüfer.
(4) Die Erteilung des Siegels und die Einräumung der Nutzungslizenz (§ 11) stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung sämtlicher aus dem Prüfvertrag geschuldeten Vergütungen. Solange Zahlungen ganz oder teilweise ausstehen, wird ein erreichtes Siegel nicht erteilt bzw. nicht freigeschaltet; der Prüfbericht wird gleichwohl gemäß § 12 veröffentlicht und weist in diesem Fall den Punktwert ohne aktives Siegel aus. Die Zahlung begründet umgekehrt keinen Anspruch auf das Bestehen der Prüfung (Abs. 2).
(5) Die reguläre Prüfdauer beträgt bis zu 14 Werktage ab Vollständigkeit der Unterlagen und Zahlungseingang. Gegen einen Zuschlag von 1.999 € kann der Anbieter eine Express-Prüfung beauftragen; das Verfahren wird dann vorrangig bearbeitet und in der Regel innerhalb von 3 Werktagen abgeschlossen. Der Express-Zuschlag beschleunigt ausschließlich die Bearbeitung und hat keinerlei Einfluss auf Inhalt, Maßstab oder Ergebnis der Prüfung. Prüfdauern sind Richtwerte; Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Anbieters (§ 9) gehen nicht zu unseren Lasten.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter reicht die im jeweiligen Kriterienkatalog genannten Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und fristgerecht ein (u. a. Track-Record-Daten, Vertragsmuster, Gebührenübersichten, Auszahlungsnachweise).
(2) Der Anbieter versichert, dass eingereichte Nachweise echt und unverfälscht sind. Gefälschte oder manipulierte Nachweise führen zum sofortigen Abbruch des Verfahrens ohne Vergütungserstattung, zum Eintrag auf der Warnliste mit entsprechender Begründung und ggf. zur Geltendmachung weiterer Ansprüche.
(3) Kommt der Anbieter Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht nach, können wir das Verfahren abbrechen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig; nicht bewertbare Kriterien werden mit null Punkten gewertet.
§ 10 Durchführung der Prüfung
(1) Die Prüfung erfolgt anhand des zum Verfahrensbeginn gültigen Kriterienkatalogs für den jeweiligen Anbietertyp durch zwei unabhängig voneinander bewertende Prüfer.
(2) Wir können zusätzlich eigene Erhebungen durchführen, insbesondere Testkäufe, Testmitgliedschaften, die Auswertung öffentlicher Quellen und geprüfter Kundenbewertungen.
(3) Der Anbieter erhält den Berichtsentwurf vor Veröffentlichung zur Stellungnahme binnen 10 Werktagen. Die Stellungnahme kann zu Korrekturen von Tatsachenfehlern führen; ein Verhandeln über Punktwerte findet nicht statt. Die Stellungnahme des Anbieters kann im Bericht dokumentiert werden.
§ 11 Siegelerteilung und Nutzungslizenz
(1) Bei einem Ergebnis ab 80 Punkten und vollständiger Zahlung aller geschuldeten Vergütungen (§ 8 Abs. 4) erhält der Anbieter das TradeSiegel für eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab Veröffentlichung. Voraussetzung für den Fortbestand der Lizenz ist die fristgerechte Zahlung der monatlichen Siegellizenzgebühr (299 €) sowie des Jahresretainers (4.999 €) gemäß § 8 Abs. 1.
(2) Mit Erteilung räumen wir dem Anbieter für die Gültigkeitsdauer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, das Siegel in der von uns bereitgestellten, unveränderten Form zu nutzen (Website, Werbematerialien), stets mit Verlinkung auf den zugehörigen Prüfbericht bzw. unter Angabe der Berichts-URL.
(3) Unzulässig ist insbesondere:
- die Veränderung von Gestaltung, Punktwert oder Jahresangabe des Siegels,
- die Nutzung nach Ablauf, Widerruf oder Entzug,
- die Nutzung für andere als die geprüfte Leistung, Marke oder Gesellschaft,
- jede Darstellung, die den Eindruck einer staatlichen Zulassung, einer Erfolgsgarantie oder einer Anlageempfehlung erweckt.
(4) Für die Verlängerung ist ein jährliches Re-Audit vor Ablauf der Gültigkeit erforderlich; das Re-Audit ist im Jahresretainer (§ 8 Abs. 1) enthalten. Ohne fristgerecht gezahlten Retainer oder ohne durchgeführtes Re-Audit erlischt das Nutzungsrecht automatisch mit Ablauf; das Siegel wird auf der Plattform als abgelaufen gekennzeichnet.
(5) Gerät der Anbieter mit fälligen Vergütungen, insbesondere der monatlichen Siegellizenzgebühr oder dem Jahresretainer, in Verzug, können wir die Siegellizenz nach fruchtloser Nachfristsetzung von 14 Tagen aussetzen; die Gültigkeit des Siegels verfällt für die Dauer des Verzugs. Die Aussetzung wird auf der Plattform kenntlich gemacht und wirkt unmittelbar auf das Live-Siegel; der Anbieter hat die Siegelnutzung für die Dauer der Aussetzung einzustellen. Nach vollständigem Zahlungsausgleich wird die Lizenz für die Restlaufzeit reaktiviert. Der Punktwert und der Prüfbericht bleiben von der Aussetzung unberührt.
§ 11a Kündigung durch den Anbieter
(1) Die Siegellizenzgebühr (§ 8 Abs. 1, monatliche Zahlweise) kann der Anbieter mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweils laufenden Kalendermonats kündigen. Der Jahresretainer (§ 8 Abs. 1) kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweils laufenden Jahresperiode gekündigt werden.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform und ist ausschließlich per E-Mail an info@tradesiegel.com zu richten. Eine Kündigung über die Plattform-Oberfläche ist für diese Vergütungsbestandteile nicht vorgesehen.
(3) Bereits gezahlte Vergütungen für die laufende Abrechnungsperiode werden nicht anteilig erstattet. Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das Nutzungsrecht am Siegel (§ 11); der Prüfbericht und der erzielte Punktwert bleiben davon unberührt und gemäß § 12 veröffentlicht.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 12 Veröffentlichung des Prüfberichts
(1) Jeder abgeschlossene Prüfbericht wird unabhängig vom Ergebnis dauerhaft und kostenlos veröffentlicht. Der Anbieter erkennt dies mit Beauftragung ausdrücklich an; ein Rückzug des Auftrags nach Verfahrensbeginn verhindert die Veröffentlichung des bis dahin dokumentierten Standes nicht.
(2) Geschäftsgeheimnisse, die für das Prüfergebnis nicht wesentlich sind, werden auf begründeten Antrag geschwärzt. Punktwerte, Nachweiskategorien und das Gesamtergebnis sind stets öffentlich.
(3) Bei einem Ergebnis unter 60 Punkten wird der Anbieter mit Kurzbegründung auf der Warnliste geführt.
§ 13 Siegelentzug, Herabstufung, Warnliste
(1) Wir können das Siegel jederzeit mit sofortiger Wirkung entziehen oder das Ergebnis herabstufen, wenn nach Erteilung Tatsachen bekannt werden, die eine Erteilung ausgeschlossen hätten, oder der Anbieter gegen wesentliche geprüfte Standards, gegen die Siegel-Nutzungsregeln (§ 11) oder gegen gesetzliche Vorschriften mit Bezug zur geprüften Leistung verstößt.
(2) Vor Entzug erhält der Anbieter Gelegenheit zur Stellungnahme binnen angemessener Frist; bei akuter Gefahr für Verbraucher (z. B. gestoppte Auszahlungen, Fälschungsverdacht) kann das Siegel vorläufig sofort ausgesetzt werden.
(3) Entzug, Herabstufung und Aussetzung werden auf der Plattform veröffentlicht und wirken unmittelbar auf das Live-Siegel auf allen Kanälen. Der Anbieter hat die Nutzung des Siegels unverzüglich einzustellen.
(4) Nach Entzug oder Nichtbestehen ist eine erneute Prüfung frühestens nach 6 Monaten möglich.
(5) Bei unberechtigter Nutzung des Siegels, insbesondere nach Ablauf, Entzug oder Aussetzung sowie bei veränderter Darstellung entgegen § 11 Abs. 3, verspricht der Anbieter die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € je Verstoßfall; bei Dauerverstößen gilt jede angefangene Woche der Fortsetzung als eigener Verstoßfall, begrenzt auf höchstens 25.000 € je zusammenhängendem Sachverhalt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet; die Geltendmachung weitergehender Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz) bleibt vorbehalten.
§ 14 Vertragslaufzeit
Der Prüfvertrag endet mit Veröffentlichung des Berichts. Die Regelungen zu Siegellizenz (§ 11), Veröffentlichung (§ 12), Entzug (§ 13), Haftung (§ 15) und Schlussbestimmungen gelten darüber hinaus fort.
Teil D - Gemeinsame Schlussbestimmungen
§ 15 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Prüfberichte geben den Erkenntnisstand zum Prüfzeitpunkt auf Basis der verfügbaren Nachweise wieder. Wir übernehmen keine Haftung für Handelsentscheidungen, Verluste aus Trading-Aktivitäten oder die zukünftige Entwicklung geprüfter Anbieter.
(4) Für Inhalte verlinkter Drittseiten und für Nutzerbewertungen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften für Hostingdienste; eine anlasslose Überwachungspflicht besteht nicht.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 16 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht des Staates Florida (USA) unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Für Verträge mit Anbietern (Unternehmern) ist ausschließlicher Gerichtsstand Pinellas County, Florida, USA. Wir sind berechtigt, den Anbieter auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
TradeSiegel LLC
7901 4th St N, Ste 300, St. Petersburg, FL 33702, USA
Registriert beim Florida Department of State, Division of Corporations, Dokument-Nr. L26000396916
Vertretungsberechtigt: Jerrit Wentorp (Authorized Member)
Registered Agent: Registered Agents Inc, 7901 4th St N, Ste 300, St. Petersburg, FL 33702
E-Mail: info@tradesiegel.com